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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baumplan Landschaftsarchitektur GmbH

1. Anwendungsbereich 

1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Baumplan Landschaftsarchitektur GmbH (nachfolgend „Baumplan“) und dem Kunden (wie Offerten, Auftragsbestätigungen, Abschluss, Inhalt und Änderungen des von Verträgen und darauf basierende Dokumente) für die Geschäftsbereiche Gartenbau und Gartenpflege. Sie stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden dar. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die vertraglichen Abreden vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Offerten von Baumplan sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, während 30 Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum gültig.

2.2
Der Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Annahme der von Baumplan gestützt auf diese AGB
unterbreiteten Offerte durch den Kunden.

3. Leistungen von Baumplan

3.1
Die Leistungen von Baumplan umfassen die Ausführung des mit dem Kunden vereinbarten Bau- oder Pflegeauftrags, insbesondere von Garten- und Aussenanlagen, Bauten, Terrassen, Pool-,Teich- und sonstigen Wasseranlagen sowie Dachgärten (nachfolgend „Garten- und Aussenanlagen“).

3.2
Baumplan erbringt diejenigen Leistungen und liefert diejenigen Materialien, die die Parteien im jeweiligen schriftlichen Vertrag vereinbart und abschliessend aufgeführt haben.

3.3
Änderungen des Vertrags auf Wunsch des Kunden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Bis zur Vereinbarung allfälliger Änderungen mit dem Kunden werden die Leistungen nach bestehenden Verpflichtungen erbracht. Sämtliche Änderungen des vereinbarten Umfangs des Bauauftrags haben kostenmässige und terminliche Auswirkungen. In der Änderungsofferte wird Baumplan die terminlichen Verschiebungen und allfällige Mehr- oder Minderkosten festhalten und vom Kunden genehmigen lassen. Dies gilt insbesondere auch bei Festpreisen (Kostendach, Pauschalpreis). Sofern der Kunde die Änderungsofferte nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich ablehnt, gilt sie als genehmigt.

3.4
Baumplan ist berechtigt, untergeordnete gartentechnische Anpassungen vorzunehmen oder gleichartige Pflanzen, Waren oder Materialien zu liefern, soweit dies zu keinen Minderleistungen führt.

4. Ausführung

4.1
Die Ausführung der Leistungen von Baumplan richtet sich nach diesen AGB.

4.2
Erfüllungsort für den baulichen, bzw. pflegerischen Leistungsumfang ist der Sitz des Gartens oder der Anlage, an der die Leistungen von Baumplan ausgeführt werden sollen. Nutzen und Gefahr gehen mit Anlieferung an den Erfüllungsort auf den Kunden über.

4.3
Baumplan ist befugt für ergänzende Bau- oder Pflegeleistungen sorgfältig ausgesuchte Dritte hinzuzuziehen und diesen Teile der Geschäftsbesorgung zu übertragen (z.B. Ingenieure, Poolbauer, Lichtplaner etc.). Baumplan ist für die sorgfältige Instruktion und Überwachung der jeweiligen Dritten verantwortlich.

5. Mitwirkungspflichten

5.1
Der Kunde gewährt Baumplan, deren Hilfspersonen und den beauftragten Dritten den Zugang zu den relevanten Grundstücken und Räumlichkeiten und stellt die notwendigen Unterlagen, Daten und Hilfsmittel zur Verfügung. Der Kunde stellt ausserdem sicher, dass alle zur vertragsgemässen Erfüllung erforderlichen Informationen sowie bei Bedarf behördliche Bewilligungen und privatrechtliche Genehmigungen vor Leistungsbeginn sofort an Baumplan, ihre Hilfspersonen oder an von ihr beauftragte Dritte ausgehändigt werden.

5.2
Der Kunde ist verpflichtet, Baumplan auf sämtliche Tatsachen und Erkenntnisse, die erfüllungshindernd, erschwerend oder gefährdend sein können (z.B. ausserordentliche örtliche Verhältnisse, spezielle Umstände/ Gegebenheiten), rechtzeitig und vorgängig zur Ausführung schriftlich aufmerksam zu machen.

5.3
Bei nicht rechtzeitiger vertragsgemässer Leistung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden ist Baumplan nach erfolgloser Abmahnung des Kunden berechtigt, die Termine anzupassen. Der Kunde hat allfällige Mehrkosten, die ihm von Baumplan schriftlich mitgeteilt werden, zu tragen (insbesondere bei Festpreisen (Kostendach- oder Pauschalpreis) oder bei Kostenschätzungen).

6. Termine

6.1
Sofern Baumplan Terminverpflichtungen eingegangen ist, bleiben alle Terminverzögerungen infolge von Umständen, die Baumplan nicht zu verantworten hat, vorbehalten. Allfällige zugesicherte Termine werden entsprechend angepasst.

6.2
Bei von Baumplan zu verantwortenden Terminverzögerungen einigen sich die Parteien auf eine Anpassung des Terminplans. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, ist der Kunde berechtigt, Baumplan schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1
Baumplan erbringt die vertraglichen Leistungen grundsätzlich zu Einheitspreisen oder nach festgelegten Regietarif-Preisen.

7.2
Der Einheitspreis bestimmt die Vergütung für eine einzelne Leistung, die in einem Leistungsverzeichnis vorgesehen und deren Preis darin festgehalten ist. Der Einheitspreis wird nach Mengeneinheiten und/oder dem Ausmass festgesetzt, so dass sich die für die Leistung geschuldete Vergütung nach definitiven Mengen und/oder dem definitiven Ausmass ergibt.

7.3
Die Regietarif-Preise hingegen werden nach effketivem Aufwand verrechnet. Der effektive Aufwand wird mittels von Baumplan erstellten Regierapporten ermittelt. Die Höhe der Regietarifpreise richten sich nach dem Regietarif Region Zürich der Grünen Branche.

7.4
Bei allfälligen Pauschalpreis- oder Kostendachabreden erstellt Baumplan ein abschliessendes
Leistungsverzeichnis. Die in diesem abschliessenden Leistungsverzeichnis definierten Leistungen werden zum
unter dem Pauschal- oder Kostendachpreis festgeleten Betrag erbracht.

7.5
Sofern keine Sonderwünsche erforderlich sind, stellt Baumplan bei Pauschalen den festgelegten Betrag zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung.

7.6
Bei einem Kostendach wird nach Ausmass oder effektivem Aufwand abgerechnet aber maximal den festgelegten Kostendach-Betrag in Rechnung gestellt. Treten jedoch Sonderwünsche auf, gilt im Übrigen Ziffer 3.3.

7.7
Die Ausführung der an Baumplan übertragenen Leistungen erfolgt zu den jeweils geltenden Preisansätzten gemäss Vertrag.

7.8
Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wenn im Vertrag eine andere Währung vereinbart worden ist, gilt für sämtliche Teilrechnungen und auch für die Schlussrechnung der bei Vertragsabschluss massgebliche bankenübliche Umrechnungskurs, sofern kein fester Umrechnungskurs vereinbart worden ist.

7.9
Die Rechnungsstellung erfolgt in Teilrechnungen (Akontorechnungen), sofern im jeweiligen Vertrag keine anderen Abreden getroffen worden sind. Diese richten sich nach den Teilabschnitten (Meilensteinen) der Leistungserbringung im jeweiligen Projekt.

7.10
Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung können in Ausnahmefälle unvorhergesehene Zusatzkosten (wie z.B. Transport-, Bewilligungs-, Behörden- und Ingeneurkosten etc.) in Rechnung gestellt werden.

8. Immaterial- und Nutzungsrechte

8.1
Der Kunde erwirbt mit vollumfänglicher Zahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen sämtliche Nutzungsrechte an den von Baumplan eschaffenen Gartenanlagen.

8.2
Bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte wegen der behaupteten Verletzung von Nutzrechten verpflichtet sich der Kunde, Baumplan umgehend zu benachrichtigen. Desweiteren ist der Kunde verpflichtet auf Baumplans Begehren die Prozessführungsbefugnisse an Baumplan zu übertragen. Dazu gehört insbesondere auch das Recht auf Abschluss von Vergleichen. Jegliche Haftung von Baumplan entfällt, wenn der Kunde Baumplan nicht sofort von erhobenen Ansprüchen in Kenntnis setzt, ihr die verlangten Prozessführungsbefugnisse nicht umfassend abtritt oder sie nicht nach besten Kräften unterstützt.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1
Grundsätzlich steht Baumplan gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vertraglichen Leistung ein.

9.2
Bei allfälligen Mängeln an den vereinbarten Leistungen hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf vertragsgemässe Nachbesserung. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Mangels wird Baumplan diesen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Ersatz des direkten und/oder indirekten Schadens.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Baumplan ist unter Ausschluss sämtlicher internationaler Abkommen und Kollisionsnormen schweizerisches Recht anwendbar.

10.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Freienbach, sofern nicht andere gesetzlich zwingende Gerichtsstände vorbehalten sind.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form und der Unterzeichnung durch den Kunden und Baumplan.

11.2
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB lückenhaft, rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

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